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Überprüfung §57a ("Pickerl")

KFZ-Werkstätte

Wir überprüfen gerne nach §57a

  • ihr Kraftfahrzeug
  • ihr Allradfahrzeug
  • Traktor bis 50 km/h NEU!!!
  • ihren ungebremsten Anhänger
  • ihren gebremsten Anhänger

und nach unserem Umbau neu:

  • LLKW -3,5t
  • Tandemanhänger

und übernehmen auch dafür erforderliche Reparaturarbeiten!

Die regelmäßige Überprüfung §57a, umgangssprachlich als "Pickerl" bekannt, ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Bei KFZ Anderl legen wir besonderen Wert darauf, diese Prüfung mit höchster Sorgfalt und Fachkenntnis durchzuführen.

Sollte Ihr Fahrzeug einmal nicht auf Anhieb alle Kriterien erfüllen, bieten wir Ihnen auch die erforderlichen Reparaturarbeiten an.

Wir helfen, wo andere aufgeben!

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